Pünktlich zum Stichtag der EU-DSGVO veröffentlicht der
CRM-Pionier cobra die neue Version 2018 DATENSCHUTZ-ready. Wie der Name schon
verrät, stehen cobra Nutzern neben Funktionen für ein erfolgreiches
Kundenbeziehungsmanagement, Neuerungen zur Umsetzung der gesetzlichen
Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Verfügung, die bereits in
einem umfangreichen Prüfungsprozess ausgezeichnet wurden.
Ab dem 25. Mai 2018 muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung
angewendet werden, von der die meisten Unternehmen betroffen sind. Damit das
Kundenbeziehungsmanagement trotz der schärferen Gesetzeslage weiterhin effizient
gestaltet werden kann, beschäftigt sich der CRM-Hersteller seit Herbst 2016 mit
dieser Thematik und kann nun eine umfangreiche Erweiterung seiner CRM Lösungen
vorstellen. „Wir sind stolz, dass wir die cobra Version 2018 DATENSCHUTZ-ready
ausliefern können. In Zusammenarbeit mit IT-Fachanwälten hat sich das gesamte
Team in den letzten 20 Monaten intensiv mit der EU-DSGVO auseinandergesetzt und
viel Herzblut in die Entwicklung gesteckt. Unser Team besteht aus ausgebildeten
Datenschützern, die unseren Kunden optimale Software-Beratung bieten können.
Die Software wurde zudem in einem monatelangen Prozess geprüft und wurde als
geprüfte Software zur Umsetzung der Vorgaben der EU-DSGVO ausgezeichnet“, freut
sich Jürgen Litz, Geschäftsführer der cobra GmbH.
Personenbezogene Daten können in der cobra Version 2018 ganz
einfach gekennzeichnet und konfiguriert werden. Entsprechende Quellenangaben
oder Verwendungszwecke können personenbezogen zugeordnet und ggf. zur Erfüllung
von Nachweispflichten aufgerufen werden. Macht eine betroffene Person von ihrem
Recht auf Auskunft Gebrauch, können die jeweiligen personenbezogenen Daten auf
Knopfdruck ausgegeben werden.
In der cobra Version 2018 werden also nicht nur die
rechtlichen Vorgaben, wie z. B. die Erfüllung von Auskunftspflichten,
abgebildet, sondern sie werden darüber hinaus äußerst benutzerfreundlich und
komfortabel umgesetzt. Wesentliche Bestandteile können außerdem der Erfüllung
der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 EU-DSGVO dienen.
Im Zusammenhang mit der EU-DSGVO wird besonders oft das
Thema „Löschen“ angesprochen. Auch hierfür bietet cobra eine
DATENSCHUTZ-ready-Funktion: Zur Löschung vorgesehene Datensätze können sofort
oder anhand des integrierten Löschplans auch zeitlich versetzt gelöscht werden,
z. B. nachdem der Verarbeitungszweck erloschen oder die Aufbewahrungsfrist
abgelaufen sind. Nach der Löschung können Sperrvermerke gesetzt und Adressen
auf eine Sperrliste gesetzt werden, um einen wiederholten Import der Adresse zu
verhindern. Die Rechteverwaltung ermöglicht es zudem, dass nur berechtigte
Mitarbeiter z. B. Zugriff auf sensible Daten oder die Löschprozesse haben. Die
neue Version 2018 steht ab sofort zur Verfügung.
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